Zusammengefasst: Sobald du eigenes Einkommen erzielst, ist es erforderlich, dass du – unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge – eine Steuererklärung abgibst. Darüber hinaus kann das Finanzamt unabhängig von deiner Situation explizit eine Steuererklärung von dir verlangen. In der Regel musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres einreichen.
Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung abgeben (dies ist sinnvoll, wenn beispielsweise Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartet werden). Verpflichtend ist die Abgabe dann, wenn du selbstständig tätig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig ausübst und dein jährliches Einkommen über dem Freibetrag liegt (aktuell: EUR 12.250 für Singles). Zudem musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn du Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) in Höhe von über EUR 410 im Jahr beziehst. Wenn du verheiratet bist, kann auch die Steuerklasse deines Ehepartners dich zur Abgabe einer Erklärung verpflichten. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus, verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.
Normalerweise musst du deine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Wenn die Frist nicht ausreicht, kannst du formlos eine Verlängerung beantragen. Wenn du einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragst, verlängert sich die Standardfrist auf das Ende des Februars des übernächsten Jahres. Für freiwillige Steuererklärungen hast du übrigens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr Zeit.
Absetzbar – das bedeutet steuermindernd – sind in erster Linie die Werbungskosten. Alle mit deinem Beruf verbundenen Ausgaben können hier angegeben werden, z.B. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.
Zusätzlich kannst du unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben absetzen. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel unter anderem die Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.
Desweiteren kannst du im Einzelfall unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” Ausgaben z.B. im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen geltend machen. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) fallen unter diesen Punkt und können die Steuerlast verringern.
Zu guter Letzt kannst du unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend machen (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).
Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Falls du diese nicht mehr findest, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Bist du selbstständig, musst du möglicherweise eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle deine Einnahmen und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).
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Bitcoin und andere Kryptowährungen musst du grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.