Beim Versteuern von Bitcoin und anderen Kryptowährungen ist es wichtig, diese grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Gegebenenfalls fallen auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag an. Wenn du die Kryptowährungen länger hältst, kannst du möglicherweise deinen Gewinn steuerfrei behalten.
Das Finanzamt betrachtet Kryptowährungen nicht als Kapitalanlage oder Währung (was die Abgeltungssteuer fällig machen würde), sondern als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft. Man kann es mit dem Kauf eines Goldbarrens oder Kunstwerks vergleichen, bei dem der Gewinn ebenfalls mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muss. Die Freigrenze dafür beträgt EUR 600 pro Jahr. Wenn du deine Kryptowährungen länger als ein Jahr hältst, musst du möglicherweise keinen Steueranteil auf deinen Gewinn zahlen.
Zunächst musst du überprüfen, ob du beim Verkauf die Freigrenze von EUR 600 pro Jahr überschreitest. Das reine Halten von Kryptowährungen führt (gemäß aktuellem Recht) zu keiner Steuerbelastung. Wenn du unterhalb der Freigrenze bleibst, bist du in Bezug auf Kryptowährungen mit deiner Steuererklärung bereits fertig. Falls du die Freigrenze überschreitest, gilt in der Regel das FIFO-Prinzip: First in, first out. Das bedeutet, dass deine ältesten Kryptowährungen fiktiv zuerst verkauft und steuerlich belastet werden. Gelegentlich akzeptiert das Finanzamt auch das LIFO-Verfahren (Last in, first out: die zuletzt gekauften Kryptowährungen werden zuerst verkauft) – hierbei solltest du jedoch unbedingt im Voraus mit deinem Finanzamt klären, ob dieses das LIFO-Verfahren für Kryptowährungen akzeptiert oder nicht. Wichtig: Der Gesamtgewinn wird besteuert – einschließlich des Gewinnanteils innerhalb des Freibetrags!
In der Steuererklärung musst du Angaben zu den verkauften Kryptowährungen machen: Dein Einkaufspreis, die Haltedauer und eventuelle Kosten, die durch das Halten entstanden sind. Der zu versteuernde Ertrag ergibt sich aus Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Verkaufswerbungskosten = Ertrag.
Wenn du deine Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten hast, musst du den Verkauf zwar angeben, es wird jedoch kein Steueranteil auf den Gewinn fällig. Es verhält sich anders, wenn du die Kryptowährungen bewusst als Einkommensquelle nutzen möchtest. Dies kann je nach Finanzamt unterschiedlich interpretiert werden. In der Regel wird das Mining von Kryptowährungen jedoch grundsätzlich als Einkunftserzielungsabsicht betrachtet und der gesamte Gewinn ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, unabhängig von der Haltedauer! Ausnahme: Du behältst deine Kryptowährungen länger als zehn Jahre
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Die für Außenstehende relativ schwierige Nachverfolgbarkeit von Käufen und Verkäufen von Kryptowährungen ist den Finanzämtern und Regierungen Europas schon länger ein Dorn im Auge. Auch wenn du unter dem Freibetrag bleibst, kann es sinnvoll sein, deine Käufe und Verkäufe von Kryptowährungen korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Dadurch vermeidest du möglicherweise in einigen Jahren unangenehme Nachfragen. Andernfalls könnte das Finanzamt dir bei einem späteren Verkauf über dem Freibetrag und geänderter Gesetzeslage auf Verdacht vorwerfen, dass du jahrelang Kryptoverkäufe nicht angegeben hast. Die Konsequenz wäre eine aufwändige Steuerprüfung. Durch die sukzessive korrekte Angabe deiner Kryptobestände über Jahre hinweg kannst du den (unbegründeten) Verdacht von dir abwenden.
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Für die meisten noch unbekanntes Terrain, erklärt dieses Buch die neue Welt des Geldes auf einfachste Art und Weise.
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